Allgemein
Datum & Uhrzeit
17.05.2026 von 10.00-16.00 Uhr
Ort
Seeshaupt
Kontakt
[email protected]
Anmeldegebühr | 10,- €
Was beinhaltet die Anmeldung meines Hofes?
Eintrag in den Flyern und auf den Plakaten
Zahlungsmöglichkeiten
Bar über die Nachbarschaftshilfe oder per Banküberweisung
Bankverbindung
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG
IBAN: DE92 7009 3200 0000 0221 60
Wichtige Hinweise
- Jeder Teilnehmer ist gleichzeitig Veranstalter seines eigenen Hofflohmarktes und übernimmt somit sämtliche Verpflichtungen und Haftungen. Das Seeshaupter Hofflohmarkt-Organisationsteam ist ein Zusammenschluss von Seeshaupter Bürgern, das bei der Organisation unterstützt, aber keine Haftung übernimmt.
- Das Hofflohmarkt-Organisationsteam arbeitet rein ehrenamtlich und erhält keine Vergütungen, Aufwandsentschädigungen oder ähnliches.
- Die Einnahmen aus der Teilnahmegebühr werden für die Werbemaßnahmen (insbesondere für Flyer, Plakate etc.) verwendet.
- Sämtliche Überschüsse werden nach Abzug der angefallenen Kosten an eine soziale /gemeinnützige Seeshaupter Organisation gespendet. (Ritschaprojekt)
- Eigene Werbung ist erwünscht. Über den Download-Bereich können Plakate und Stadtpläne ausgedruckt werden. Folge uns gern bei Instagram / Facebook und mach Werbung in Deinen sozialen Netzwerken.
Was ist nicht erlaubt
- Es dürfen keine Neuwaren verkauft werden.
- Es darf kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden.
- Es dürfen keine Tabakwaren verkauft werden.
- Es dürfen keine Waffen verkauft werden.
- Beim Verkauf von Artikeln mit einer Jugendschutzkennzeichnung dürfen die Artikel nicht an Personen abgegeben werden, die das angegebene Alter noch nicht erreicht haben.
- Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie auf Musik besser verzichten. Das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit kann nämlich nicht nur zu Beschwerden der anderen Anwohner führen, sondern ruft eventuell die GEMA auf den Plan.
Voraussetzungen
- Du hast deinen Wohnsitz in Seeshaupt.
- Es dürfen nur Privatpersonen teilnehmen.
- Mindestalter von 18 Jahren (Minderjährige ab 7 Jahren dürfen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch verkaufen. Die Erziehungsberechtigten können jeden Kauf ihrer Kinder Rückgängig machen, wenn z.B. teure Gegenstände durch ein Kind verkauft wurden).
- Der Verkauf darf nur auf Privatgrund stattfinden ( z.B. die eigene Einfahrt, Garage, Carport, Hoffläche usw.).
- Mieter benötigen die Einverständniserklärung ihres Vermieters.
- Es dürfen keine Neuwaren verkauft werden.